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Ab 2008 steht es den Gemeinden der Insel frei eine Kurtaxe zu erheben oder nicht

Im Jahr 2008 können Fremdenverkehrsgemeinden und Erholungsorte auf Sardinien erstmals eine Kurtaxe erheben. Die im Regionalhaushalt 2007 beschlossene „Tassa di Soggiorno“ (Aufenthaltssteuer) soll helfen, Unterhalt, Verwaltung und Anschaffung von Erholungseinrichtungen zu finanzieren. Erhoben werden kann die Kurtaxe vom 15. Juni bis 15. September, von allen Personen, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres und Personen die sich aus dienstlichen Gründen im Gemeindegebiet aufhalten.

Als erste Gemeinde auf Sardinien hat das im Südosten der Insel liegende Villasimius die „Tassa di Soggiorno“ eingeführt. „Die Kurtaxe“, erklärt Bürgermeister Salvatore Sanna, „soll der Pflege unseres Gebietes dienen“. „Fünfzig Prozent der eingenommenen Summe werden in die Pflege und Unterhaltung öffentlicher Anlagen und die Säuberung der Strände investiert, dreißig Prozent sollen für breitgefächerte Veranstaltungsangebote angewendet werden und mit den restlichen zwanzig Prozent wollen wir Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Außerdem sieht die Kurtaxe einen Solidaritätsbeitrag für die Entwicklung benachteiligter Inlandsgemeinden vor“, beteuert Herr Sanna gegenüber der Unione Sarda.
Demgegenüber erklärte Marco Tedde, Bürgermeister von Alghero gegenüber Sardinien.com, dass im Städtchen an der Nordwestküste keine Kurtaxe erhoben wird. Auch Tourismusreferent Cristiano Carrus von der Provinz Oristano, versichert, dass die Küstenortschaften in seinem Einzugsgebiet auf die Erhebung der Steuer verzichten. Auch das Küstenstädtchen San Teodoro sieht von einer Besteuerung ab. Andere Gemeinden, wie Olbia, Pula oder Muravera haben sich noch nicht geäußert. Weitere Kommunen überlegen ob eine Kurtaxe gerechtfertigt sei und sie dem Beispiel Villasimius folgen.



Kurtaxe im Überblick
Wo wird eine Kurtaxe erhoben? Bisher nur im Gemeindegebiet von Villasimius;
Wann wird eine Kurtaxe erhoben? Zur Saison, vom 15. Juni bis 15. September;
Von wem wird eine Kurtaxe erhoben? Alle Personen, die sich in der Gemeinde aufhalten, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind; 
Wer ist von der Zahlung der Kurtaxe befreit? Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr sowie dienstlich veranlasste Aufenthalte;
Welche Ziele sollen mit der Kurtaxe verfolgt werden? Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen;
Pflege des Stadtbildes und der Parkplätze;
Bereitstellung eines kulturellen Programms;
Säuberung der Strände des Stadtgebietes;
Wo wird die Kurtaxe bezahlt? Direkt vor Ort im Hotel, auf dem Campingplatz oder bei Ihrem Gastgeber;  


 
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