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Wer ist im Urlaub nicht schon einmal krank geworden? Oft weiß
man dann gar nicht an wen man sich wenden soll.
Zur Saison betreibt das sardische Gesundheitsamt ASL
in vielen Ortschaften, vor allem in den Küstengebieten, eine
ambulante Erste-Hilfe-Stelle für Urlauber. Die sogenannte "Guardia
Medica Turistica" gewährleistet eine 24stündige
Erreichbarkeit und ist in der Regel von Juni bis September geöffnet.
Patienten die hier eine Behandlung oder äztliche Verschreibung
erhalten, müssen eine "Praxisgebühr" zahlen.
Eine Liste der Erste-Hilfe-Stellen für Urlauber gibt die Homepage
des Sistema
Sanitario della Sardegna.
Bei Verlust der
KV-Karte stellt die Kasse eine sogenannte provisorische Ersatzbescheinigung
aus. Auch sie wird im EU-Ausland von allen Vertragsärzten und
–kliniken akzeptiert.
In dringenden Fällen oder bei schweren Beschwerden sollte ins
nächste Krankenhaus gefahren werden. Die Notaufnahme (Pronto
Soccorso) der Krankenhäuser ist rund um die Uhr besetzt.
Die Behandlung erfolgt nach der Dringlichkeit der Fälle. Unter
entsprechenden Umständen muss man sich in der Notaufnahme auf
lange Wartezeiten einrichten. Je nach Schwere der Erkrankung und
Alter des Patienten verlangt das Krankenhaus eine Gebühr für
die Notfallbehandlung. Eine Liste der sardischen Krankenhäuser
mit Notfallversorgung gibt es auf der Homepage des Sistema
Sanitario della Sardegna.
Je nach Art der Erkrankung kann der Patient aber auch zum Allgemeinmediziner
oder zum Facharzt gehen - als gesetzlich Versicherter oder Privatpatient.
Bei einer Auslandsbehandlung sollten folgende Hinweise beachtet
werden:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei einem vorübergehendem
Aufenthalt im EU-Ausland die ambulanten bzw. stationären Behandlungskosten.
Voraussetzung ist, dass das gesetzlich krankenversicherte Mitglied
oder seine familienversicherten Angehörigen beim Vertragsarzt
bzw. im Vertragskrankenhaus die europäische Krankenversicherungskarte
vorlegen. Der Patient kann dann die Leistungen der italienischen
gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Art und Umfang
der Leistungen richten sich nach dem italienischen Recht. In Italien
eventuell vorgesehene Zuzahlungen oder Eigenanteile wie beispielsweise
Praxisgebühren (Ticket) müssen gesetzlich versicherten
Patienten selbst tragen.
Vor Reiseantritt sollte man sich deshalb bei seiner Krankenkasse
die kostenlose europäische Krankenversicherungskarte
(europäische KV-Karte) besorgen. Sie wird
auch European Health Insurance Card oder EHIC
genannt. Das versicherte Mitglied und seine familienversicherten
Angehörigen erhalten jeweils eine eigene europäische KV-Karte.
Auf Sardinien kann man mit der europäischen KV-Karte direkt
Vertragsärzte, und Vertragskrankenhäuser
aufsuchen. Dort bekommt man alle medizinischen Leistungen, die notwendig
sind, damit man seinen vorübergehenden Aufenthalt unter Berücksichtigung
der geplanten Aufenthaltsdauer unter medizinischen Gesichtspunkten
unbedenklich fortsetzen kann (z.B. ärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung,
Arzneimittel). Dies gilt auch dann, wenn man eine bestehende Krankheit
während des vorrübergehenden Auslandsaufenthalts weiter
behandeln lassen muss oder wenn man chronisch krank ist und regelmäßig
medizinische Betreuung benötigt (zum Beispiel Diabetes, Sauerstofftherapie).
Die europäische KV-Karte gilt nicht für Fälle, in
denen man sich aus bestimmten Gründen für eine Behandlung
auf Sardinien entscheidet und diese Behandlung dort gezielt in Anspruch
nimmt. Solche Behandlungen müssen von der Krankenkasse vorher
genehmigt werden.
Es kann passieren, dass bei einer akuten Erkrankung nicht der nächsterreichbare
Vertragsarzt sondern ein Privatarzt aufgesucht werden muss. Das
gilt auch bei einer plötzlichen notwendigen Krankenhausbehandlung.
Beim Privatarzt und in der Privatklinik wird die europäische
KV-Karte meist nicht anerkannt und der Patient muss die Behandlungskosten
selbst zahlen. In diesen Fällen ist es ratsam, sich die erbrachten
Leistungen quittieren zu lassen und die Rechnung nach der Rückreise
bei der Krankenkasse einzureichen. Die Krankenkasse erstattet dann
maximal die Vertragssätze der ausländischen gesetzlichen
Krankenversicherung. In der Regel sind diese Vertragssätze
niedriger als die bereits gezahlten Privattarife.
Um zu verhindern, auf eventuellen Mehrkosten sitzen zu bleiben,
ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung
sinnvoll. Zudem deckt solch eine zusätzliche private Versicherung
die Kosten eines eventuell notwendigen Rücktransportes, den
deutsche Krankenkassen beispielsweise von Gesetzes wegen nicht übernehmen
dürfen.
Letztes Update: 25. Juli 2007
Text: Andrea Behrmann, Fotos:
http://ec.europa.eu/
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