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Akute Erkrankung oder Unfall unterwegs - Tipps zur medizinischen Behandlung auf Sardinien

Wer ist im Urlaub nicht schon einmal krank geworden? Oft weiß man dann gar nicht an wen man sich wenden soll.
Zur Saison betreibt das sardische Gesundheitsamt ASL in vielen Ortschaften, vor allem in den Küstengebieten, eine ambulante Erste-Hilfe-Stelle für Urlauber. Die sogenannte "Guardia Medica Turistica" gewährleistet eine 24stündige Erreichbarkeit und ist in der Regel von Juni bis September geöffnet. Patienten die hier eine Behandlung oder äztliche Verschreibung erhalten, müssen eine "Praxisgebühr" zahlen. Eine Liste der Erste-Hilfe-Stellen für Urlauber gibt die Homepage des Sistema Sanitario della Sardegna.


Bei Verlust der KV-Karte stellt die Kasse eine sogenannte provisorische Ersatzbescheinigung aus. Auch sie wird im EU-Ausland von allen Vertragsärzten und –kliniken akzeptiert.

In dringenden Fällen oder bei schweren Beschwerden sollte ins nächste Krankenhaus gefahren werden. Die Notaufnahme (Pronto Soccorso) der Krankenhäuser ist rund um die Uhr besetzt. Die Behandlung erfolgt nach der Dringlichkeit der Fälle. Unter entsprechenden Umständen muss man sich in der Notaufnahme auf lange Wartezeiten einrichten. Je nach Schwere der Erkrankung und Alter des Patienten verlangt das Krankenhaus eine Gebühr für die Notfallbehandlung. Eine Liste der sardischen Krankenhäuser mit Notfallversorgung gibt es auf der Homepage des Sistema Sanitario della Sardegna.
Je nach Art der Erkrankung kann der Patient aber auch zum Allgemeinmediziner oder zum Facharzt gehen - als gesetzlich Versicherter oder Privatpatient.

Bei einer Auslandsbehandlung sollten folgende Hinweise beachtet werden:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei einem vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland die ambulanten bzw. stationären Behandlungskosten. Voraussetzung ist, dass das gesetzlich krankenversicherte Mitglied oder seine familienversicherten Angehörigen beim Vertragsarzt bzw. im Vertragskrankenhaus die europäische Krankenversicherungskarte vorlegen. Der Patient kann dann die Leistungen der italienischen gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem italienischen Recht. In Italien eventuell vorgesehene Zuzahlungen oder Eigenanteile wie beispielsweise Praxisgebühren (Ticket) müssen gesetzlich versicherten Patienten selbst tragen.

Vor Reiseantritt sollte man sich deshalb bei seiner Krankenkasse die kostenlose europäische Krankenversicherungskarte (europäische KV-Karte) besorgen. Sie wird auch European Health Insurance Card oder EHIC genannt. Das versicherte Mitglied und seine familienversicherten Angehörigen erhalten jeweils eine eigene europäische KV-Karte.

Auf Sardinien kann man mit der europäischen KV-Karte direkt Vertragsärzte, und Vertragskrankenhäuser aufsuchen. Dort bekommt man alle medizinischen Leistungen, die notwendig sind, damit man seinen vorübergehenden Aufenthalt unter Berücksichtigung der geplanten Aufenthaltsdauer unter medizinischen Gesichtspunkten unbedenklich fortsetzen kann (z.B. ärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung, Arzneimittel). Dies gilt auch dann, wenn man eine bestehende Krankheit während des vorrübergehenden Auslandsaufenthalts weiter behandeln lassen muss oder wenn man chronisch krank ist und regelmäßig medizinische Betreuung benötigt (zum Beispiel Diabetes, Sauerstofftherapie).

Die europäische KV-Karte gilt nicht für Fälle, in denen man sich aus bestimmten Gründen für eine Behandlung auf Sardinien entscheidet und diese Behandlung dort gezielt in Anspruch nimmt. Solche Behandlungen müssen von der Krankenkasse vorher genehmigt werden.

Es kann passieren, dass bei einer akuten Erkrankung nicht der nächsterreichbare Vertragsarzt sondern ein Privatarzt aufgesucht werden muss. Das gilt auch bei einer plötzlichen notwendigen Krankenhausbehandlung. Beim Privatarzt und in der Privatklinik wird die europäische KV-Karte meist nicht anerkannt und der Patient muss die Behandlungskosten selbst zahlen. In diesen Fällen ist es ratsam, sich die erbrachten Leistungen quittieren zu lassen und die Rechnung nach der Rückreise bei der Krankenkasse einzureichen. Die Krankenkasse erstattet dann maximal die Vertragssätze der ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung. In der Regel sind diese Vertragssätze niedriger als die bereits gezahlten Privattarife.
Um zu verhindern, auf eventuellen Mehrkosten sitzen zu bleiben, ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. Zudem deckt solch eine zusätzliche private Versicherung die Kosten eines eventuell notwendigen Rücktransportes, den deutsche Krankenkassen beispielsweise von Gesetzes wegen nicht übernehmen dürfen.

Letztes Update: 25. Juli 2007
Text: Andrea Behrmann, Fotos: http://ec.europa.eu/


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Unser Tipp:
Bei einem akuten Notfall sollte man sofort in die Notaufnahme des nächstliegenden Krankenhauses fahren. Die Notaufnahme ist rund um die Uhr geöffnet.
Bei kleineren Beschwerden sollte man sich an die ambulante Erste-Hilfe-Stelle für Urlauber wenden. Sie gewährleistet eine 24stündige Erreichbarkeit und ist in der Regel von Juni bis September geöffnet.
Je nach Art der Erkrankung kann man aber auch zum Allgemeinmediziner oder zum Facharzt gehen. Achtung: nur Vertragsärzte akzeptieren die EHIC. Bei Privatärzten müssen die Behandlungskosten selbst getragen werden.
Befindet man sich in einer lebensbedrohlichen Lage, muss man den Rettungswagen unter der Notrufnummer 118 rufen.


>> Wichtige Notrufnummern
>> Krankentransporte von Privat
>> Was gehört in die Reiseapotheke




Die neue elektronische Gesundheitskarte hat auf der Rückseite die EHIC (European Heath Insurance Card) und ist somit als europäische KV-Karte nutzbar.



Wie heißt das auf Italienisch?
Emergenza - Notfall
Aiuto - Hilfe
Medico - Arzt
Malattia - Krankheit
Incidente - Unfall
Bruciatura - Verbrennung
Insolazione - Sonnenstich
Eritema - Ausschlag
Febbre - Fieber




Muster der österreichischen Versicherungskarte







Kartenmuster für die Schweiz



Unser Tipp:
Um nicht auf eventuellen Mehrkosten sitzen zu bleiben, empfehlen wir den Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung. Bei Die Europäische gibt es beispielsweise eine Auslands-Krankenversicherung schon ab 9,50 Euro pro Jahr.
 
 

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