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Freitag, 14. März 2008

Sardinien: Ab 2008 steht es den Gemeinden der Insel frei eine Kurtaxe zu erheben oder nicht

Im Jahr 2008 können Fremdenverkehrsgemeinden und Erholungsorte auf Sardinien erstmals eine Kurtaxe erheben. Die im Regionalhaushalt 2007 beschlossene „Tassa di Soggiorno“ (Aufenthaltssteuer) soll helfen, Unterhalt, Verwaltung und Anschaffung von Erholungseinrichtungen zu finanzieren. Erhoben werden kann die Kurtaxe vom 15. Juni bis 15. September, von allen Personen, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres und Personen die sich aus dienstlichen Gründen im Gemeindegebiet aufhalten.
Als erste Gemeinde auf Sardinien hat das im Südosten der Insel liegende Villasimius die „Tassa di Soggiorno“ eingeführt. „Die Kurtaxe“, erklärt Bürgermeister Salvatore Sanna, „soll der Pflege unseres Gebietes dienen“. „Fünfzig Prozent der eingenommenen Summe werden in die Pflege und Unterhaltung öffentlicher Anlagen und die Säuberung der Strände investiert, dreißig Prozent sollen für breitgefächerte Veranstaltungsangebote angewendet werden und mit den restlichen zwanzig Prozent wollen wir Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Außerdem sieht die Kurtaxe einen Solidaritätsbeitrag für die Entwicklung benachteiligter Inlandsgemeinden vor“, beteuert Herr Sanna gegenüber der Unione Sarda. Demgegenüber erklärte Marco Tedde, Bürgermeister von Alghero gegenüber Sardinien.com, dass im Städtchen an der Nordwestküste keine Kurtaxe erhoben wird. Auch Tourismusreferent Cristiano Carrus von der Provinz Oristano, versichert, dass die Küstenortschaften in seinem Einzugsgebiet auf die Erhebung der Steuer verzichten. Auch das Küstenstädtchen San Teodoro sieht von einer Besteuerung ab. Andere Gemeinden, wie Olbia, Pula oder Muravera haben sich noch nicht geäußert. Weitere Kommunen überlegen ob eine Kurtaxe gerechtfertigt sei und sie dem Beispiel Villasimius folgen.

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Donnerstag, 14. Februar 2008

Sardinien: Luxussteuer auf Zweitimmobilien am Meer unzulässig

Sardinien 14.02.2008: Die Region Sardinien darf von Besitzern einer Zweitimmobilie am Meer künftig keine Abgaben mehr verlangen. Das hat das italienische Verfassungsgericht entschieden.
Die Erhebung der Luxussteuer diskriminiere in diesem Fall die nicht auf Sardinien ansässigen Besitzer, hieß es in dem am Mittwochabend veröffentlichten Beschluss. Das Verfassungsgericht erklärte die entsprechende regionale Steuer auf Zweitimmobilien am Meer und auf eventuelle durch den Verkauf solcher Immobilien erzielten Wertsteigerungen für verfassungswidrig und nichtig. Die „Tassa sul Lusso“ (Luxussteuer) hatte Gouverneur Renato Soru im Haushaltsplan 2006 zusammen mit anderen Sonderabgaben eingeführt.
Die im gleichen Gesetz verankerten Steuern für Yachten und Jets ab 14 Metern Länge sowie die Einführung einer Kurtaxe für die Sommersaison 2008 bleiben indes bestehen.
Die Entscheidung ob die Luxussteuer auch für Yachten und Jets gilt, die für kommerzielle Zwecke bzw. Geschäftsreisen genutzt werden, wird hingegen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entschieden.

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Mittwoch, 6. Februar 2008

Sardinien: Luxussteuer soll helfen Umwelt und Küsten zu schützen

Mit der Luxusabgabe will die Region Sardinien seine Umwelt und Küsten schützen. Die Regelung sei Teil der Regierungsstrategie Tourismus, Umweltschutz und Wachstum ins Lot zu bringen. Den Kurs hatte die Führung unter Gouverneur Renato Soru im Haushaltsplan 2006 festgelegt. Die Sonderabgaben auf Privatjets, Yachten und Villen sorgten schon 2007 für Aufsehen.

Cagliari: In ihrer Sitzung am 1. Februar 2008 hat das sardische Regionalparlament die in Artikel 2 des Haushaltsplan 2008 verankerten regionalen Steuergesetze verabschiedet. Sonderabgaben auf Privatjets und Boote ab 14 Metern Länge und Luxussteuern auf Zweitimmobilien am Meer sollen die Umwelt schützen. Außerdem soll mit dem Steueraufkommen in Küstenschutz und Infrastruktur investiert werden.
Die im Haushaltsplan 2006 beschlossene „Tassa sul Lusso“ (Luxussteuer) sorgte bereits 2007 für Aufsehen. Die Sonderabgaben lösten vor allem unter Besitzern von Privatyachten und Multimilliardären, die im Sommer auf Sardinien weilen, Unmut aus. Die Mitte-Rechts-Opposition sprach sich für die ersatzlose Streichung der Steuer aus.
Fest steht, dass auch im Jahr 2008 für Yachten und Jets ab 14 Metern Länge sowie Zweitimmobilien am Meer eine Luxussteuer fällig wird. Neu ist, dass die fällige Steuer nicht mehr jährlich sondern wöchentlich zu entrichten ist. Zudem trifft die Sonderabgabe in diesem Jahr auch Besitzer von Jets und Yachten, die auf Sardinien wohnhaft sind. Für Bootsbesitzer die mindestens 10 Monate in sardischen Häfen vor Anker gehen, entfällt die Luxussteuer. Die Regierung stellte außerdem klar, dass Erben einer Zweitimmobilie am Meer nicht von der Luxusabgabe betroffen sind. Es sei denn, die Immobilie ist vermietet.
Die Abgaben richten sich nach der Größe des Luxusartikels: Ein 14 bis 15,99 Meter langes Boot kostet beispielsweise 120 Euro wöchentlich, während für Maxiyachten zwischen 30 und 60 Metern 2.500 Euro pro Woche fällig werden. Ab der fünften Woche entfällt die Steuer. Für Privatjets sind ähnliche Abgaben zu zahlen.

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