Sardinien: Luxussteuer auf Zweitimmobilien am Meer unzulässig
Die Erhebung der Luxussteuer diskriminiere in diesem Fall die nicht auf Sardinien ansässigen Besitzer, hieß es in dem am Mittwochabend veröffentlichten Beschluss. Das Verfassungsgericht erklärte die entsprechende regionale Steuer auf Zweitimmobilien am Meer und auf eventuelle durch den Verkauf solcher Immobilien erzielten Wertsteigerungen für verfassungswidrig und nichtig. Die „Tassa sul Lusso“ (Luxussteuer) hatte Gouverneur Renato Soru im Haushaltsplan 2006 zusammen mit anderen Sonderabgaben eingeführt.
Die im gleichen Gesetz verankerten Steuern für Yachten und Jets ab 14 Metern Länge sowie die Einführung einer Kurtaxe für die Sommersaison 2008 bleiben indes bestehen.
Die Entscheidung ob die Luxussteuer auch für Yachten und Jets gilt, die für kommerzielle Zwecke bzw. Geschäftsreisen genutzt werden, wird hingegen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
Labels: Haushaltsplan 2008, Immobilien am Meer, Luxussteuer, Privatjets, renato soru, sardinien, Steuereinnahmen, Yachten





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